Büro-Ordnung:
| 1. | Der Chef hat immer recht! |
| 2. | Hat der Chef Unrecht: siehe Ordnungspunkt 1. |
| 3. | Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert Folge zu leisten. |
| 4. | Wer krank ist, darf im Keller arbeiten. |
| 5. | Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen. |
| 6. | Schon der Gedanke an eine
Gehaltserhöhung schadet der Firma und dem Chef. Schon beim einmaligen Auftreten werden solche Gedanken mit einer Gehaltskürzung von mindestens 10% geahndet. |
| 7. | Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr. |
| 8. | Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen. (In besonderen Fällen entscheidet der Chef) |
| 9. | Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten. |
| 10. | Überstunden, Sonntagsdienst und
Nachtarbeit werden wie folgt vergütet: Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung. Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen Händedruck vom Chef. |
| 11. | Das Lesen von unzüchtigen
Schriften (wie Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50% geahndet. |
| 12. | Der Lehrling ist als
Leibeigener zu behandeln. Er hat grundsätzlich keine Rechte und muss Missbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen. Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu entsorgen. Ausnahme: Söhne/Töchter/Neffen (auch als Vettern bekannt) des Chefs. Diesen ist mit bevorzugter Höflichkeit zu begegnen. |
| 13. | Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima. |